Die Pläne für den Nationalpark Ostsee sind weitreichend und betreffen nicht nur Wassersportler

Nach der neue Nordsee-Befahrensverordnung drohen jetzt auch an der Ostsee weitere Wassersport-Verbote. Ein Kommentar von KITE Magazin und WING Surfers Magazin Herausgeber Arne Schuber:

Vorab-Veröffentlichung aus WING Surfers Magazin 2/23 (Erscheinungstermin: 31.05.2023)

Das kam dann doch halbwegs überraschend: Nachdem es lange still war im Prozess um die neue Nordsee-Befahrensverordnung (KITE berichtete), hat das Bundesverkehrsministerium nun Tatsachen geschaffen und am 27. April 2023 die neue Regelung veröffentlicht. Quintessenz: Kiten und neuerdings auch Wingsurfen sind im Nationalpark Wattenmeer grundsätzlich verboten, lediglich in festgelegten Erlaubniszonen dürfen wir noch aufs Wasser. Die neue Verordnung sorgt nicht nur wegen einer Ungleichbehandlung der Wassersportarten für Kopfschütteln. 

Was war passiert? Viele Jahre wurde um eine Lösung gerungen zwischen Politik, Naturschutzverbänden und Interessenvertretern der Wassersportler. Im Rahmen der Novellierung der „Befahrensverordnung der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ – kurz: NordSBefV – ging es heiß her. Das Problem: Wassersportarten wie Kitesurfen sollten im Nationalpark Wattenmeer grundsätzlich verboten und nur in sogenannten Gebotszonen erlaubt werden. Gegen dieses Verbot formierte sich breiter Widerstand – jedoch erfolglos, wie man mit Blick auf die neue Verordnung feststellen muss. Dass sich das generelle Verbot nicht mehr abwenden ließ, zeichnete sich allerdings schon im laufenden Prozess ab. Also wurde sich vonseiten der Kite-Interessenvertreter (u.a. Kite-Vereine, GKA und VDWS) um eine Kompromisslösung bemüht, um zu retten, was zu retten ist. Demnach sollte das Kiten zumindest in festgelegten Zonen erlaubt bleiben. Insgesamt 52 dieser Zonen sind nun in zwei Karten, eine für Schleswig-Holstein und eine für Niedersachsen, festgeschrieben.

22 Kite- und Wingsurf-Spots in Schleswig-Holstein, 30 in Niedersachsen

In der Über­sichts­karte für Schles­wig-­Holstein wir­en einige Kite- und Wing-Zonen auf den ers­ten Blick größer, als sie tatsächlich sind. Die genauen Gebiete sind in Ko­­­or­dinatenlisten im Anhang der Verordnung festgelegt

„Wir haben in Gesprächen mit den Naturschutzverbänden und dem Um-weltministerium Niedersachen versucht, so viele Spots wie möglich für die Kitesurfer zu erhalten“, erklärte Eleen Rauterberg mir gegenüber, die mit dem Cuxkiters e.V. maßgeblich in die Verhandlungen involviert war. In Schleswig-Holstein sind ähnliche Gespräche mit dem dortigen Umweltministerium gelaufen. Beide Kompromisslösungen sind in die Verordnung eingeflossen. Obwohl das generelle Verbot nicht gekippt werden konnte, wurden zumindest Teilerfolge erzielt. „Uns war wichtig, Planungssicherheit zu haben. Die jetzt festgelegten Zonen sind für die nächsten zehn Jahre gültig. Danach wird neu evaluiert. Außerdem konnten wir in Niedersachsen einige Spots durchsetzen, die ansonsten aufgrund des generellen Verbots weggefallen wären“, so Rauterberg.

Begeisterung löst die neue Verordnung jedoch keineswegs aus. Beim BoardSPOrt e.V. aus St. Peter-Ording, der ebenfalls in den Prozess involviert war, klingt das so: „Im April wurde ohne weitere Rücksprache mit den bisherigen Gesprächspartnern und ohne Hinweise zum Geset-zesver-fahren die Befahrensverordnung Nord-see mit allen Verboten ratifiziert und die verbleibenden Erlaubniszonen wurden gegenüber den eingereichten Flächen erheblich reduziert.“ Damit habe der Gesetzgeber den SPO-Surfern nur ein Minimum der geforderten Zonen zugestanden. Die konkrete Prüfung, wie groß oder klein die ein-zelnen Zonen in beiden Bundesländern ausfallen, bedarf mühevoller Kleinarbeit. Denn ihre genaue Größe ist in Anlage 3 der Verordnung in Tausenden Einzelkoordinaten festgelegt. Während es auf den vom Ministerium herausgegebenen Übersichtskarten auf den ersten Blick beispielsweise so wirkt, als sei nahezu der komplette Weststrand in SPO nun Kite- und Wing-Zone, sieht die Realität anders aus.

Für die nieder­säch­sische Nord­see­küs­te sind ins­­esamt 30 Spots auf die nächsten zehn Jahre festgelegt

Kiten und Wingsurfen generell verboten – Windsurfen erlaubt?

Es bleiben noch mehr Fragezeichen: Wieso in der Verordnung neben dem Kitesurfen plötzlich auch vom Wingsurfen die Rede ist, sorgt bei vielen Experten für Kopfschütteln. Wingsurfen stand bis dato nie zur Diskussion und viele gingen davon aus, dass es mit dem Windsurfen gleichgesetzt würde. Warum das Ministerium nun Wingsurfen und Kiten in einen Topf wirft, konnte bis Redaktionsschluss nicht geklärt werden. Der VDWS, ebenfalls in die Verhandlungen involviert, hat beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt und lässt verlauten, dass nicht alles so geregelt wurde, wie es damals vereinbart wurde. Die Antwort des Ministeriums: „Das Wingsurfen kam erst gegen Ende des Verfahrens auf. […] Das Wingsurfen stellt eine dem Kitesurfen vergleichbare Tätigkeit dar mit schnellen Richtungsänderungen, ähnlicher Geschwindigkeit und Sprüngen und entfaltet daher dementsprechende Wirkungen auf die Natur. Aus diesem Grund darf auch das Wingsurfen wie das Kitesurfen nur in ausgewählten, weniger sensiblen Bereichen ausgeübt werden, den Erlaubniszonen.“ Eine wissenschaftliche Evidenz für diese Aussage ist mir bis zum heutigen Tage nicht bekannt. Schon die angeblichen Störwirkungen vom Kiten – etwa auf Vögel – wurde in mehreren Studien widerlegt. Ich lasse mich gerne faktenbasiert über diese vermeintliche Störwirkung vom Wingsurfen aufklären, die ein solches Verbot rechtfertigen würde – bis dahin kommt mir das allerdings sehr willkürlich vor. Übrigens: Während die neuen Zonen nun für Kiter und Wingsurfer gelten, wird Windsurfen wiederum nicht explizit erwähnt. Für viele Wingsurfer dürfte diese Ungleichbehandlung schwer nachvollziehbar sein. Windsurfer müssen „nur“ die Regelungen und Befahrensverbote für die sogenannten Allgemeinen Schutzgebiete und Besonderen Schutzgebiete beachten und unterliegen, so mein aktueller Kenntnisstand, denselben Regelungen wie Segler.

Alarm an der Ostsee: Kommt der Nationalpark?

Die vom SH-Umweltministerium MEKUN vorgestell te Potenzialkulisse für den Nationalpark Ostsee umfasst große zusammenhängende Gebiete zwischen Flensburg bis hinein in die Lübecker Bucht. Fehmarn könnte mit Ausnahme von Puttgarden komplett umschlossen werden Grafik: MEKUN

Ruhe ist in die Diskussion um Verbote mit der neuen Nordsee-Befahrensverordnung nicht eingekehrt. Im Gegenteil: In Schleswig-Holstein kochen die Gemüter derzeit hoch. Nicht nur unter Wassersportlern formiert sich Widerstand, auch Touristiker, Wirtschaftsvertreter, Segler, Angler und viele Weitere blicken mit großer Sorge auf die Pläne des Umweltministers Tobias Goldschmidt (Grüne). Mit seinem Vorhaben, einen Nationalpark entlang großer Teile der schleswig-holsteinischen Ostseeküste einzurichten, hat Goldschmidt Schockwellen aus dem Kieler Umweltministerium (MEKUN) über die Ostsee geschickt. Der Zustand der Ostsee sei schlecht, sie müsse dringend besser geschützt werden – so weit, so nachvollziehbar. Nährstoffeintrag, Vermüllung, Munitionsaltlasten und Klimawandel sind nur einige der Faktoren, die der Ostsee schwer zusetzen. Dem will Minister Goldschmidt nun mit der Neuerrichtung eines Nationalparks Ostsee entgegnen. Doch eine plausible Erklärung, wie so ein Nationalpark dabei helfen soll, bleibt er bisher schuldig. Stattdessen soll nun das Für und Wider in einem laut Ministerium „ergebnisoffenen“ Prozess mit Interessenvertretern erörtert werden.

Es ist offenkundig, dass man als Kiter und Wingfoiler sowie Herausgeber zweier Wassersport-Magazine nicht nur ein persönliches Interesse daran hat, dass unsere Sportarten auch in Zukunft an Nord- und Ostsee planungs-sicher und langfristig ausgeübt werden können. Als ich zum ersten Mal von der Idee eines Nationalparks Ostsee erfuhr, war ich der Meinung: „Das bekommen die nie durch.“ Zu absurd erschien die Vorstellung, dass so etwas in einem stark auf Tourismus und auch Wassersport ausgerichteten Bundesland wie Schleswig-Holstein durchsetzbar wäre. Doch seit ein paar Wochen, nachdem die Pläne halbwegs konkreter der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, überkommen auch mich nun mit der Erfahrung, was an der Nordsee passiert ist, Zweifel. Natur- und Meeresschutz liegen mir am Herzen, keine Frage. Aber bitte sinnvoll, zielgerichtet, zweckmäßig – und im Einklang mit den Interessen der Menschen. Genau das würde ich beim Nationalpark Ostsee nach aktuellem Kenntnisstand infrage stellen. Ich will versuchen, die Problematik vereinfacht zu erläutern.

Zunächst mal ist mir bis heute nicht klar, wie die oben genannten schädlichen Einflussfaktoren auf den Zustand der Ostsee durch einen Nationalpark maßgeblich reduziert würden. Die vom MEKUN vorgestellte Potenzialkulisse umfasst mit ihren 161.000 Hektar rund 0,39 Prozent der Wasserfläche der Ostsee. Auch mit Nationalpark vergammelt weiterhin Weltkriegsmunition auf dem Meeresgrund, es werden weiter zu viele Nährstoffe eingeleitet, die Wassertemperatur steigt allein durch den Klimawandel weiter, der Sauerstoffgehalt wird nicht erhöht, der Fehmarnbelt-Tunnel wird trotzdem gebaut und die Schifffahrt außerhalb der avisierten Schutzgebiete wohl auch nicht weniger. Um das Leuchtturmprojekt nicht direkt vor die Wand zu fahren, beteuern der Umweltminister und die Grünen, ergebnisoffen in einen öffentlichen Diskurs mit allen relevanten Interessenvertretern zu gehen. Wer diese Interessenvertreter für Kiter und Wingsurfer sein werden, stand bis Redaktionsschluss nicht abschließend fest. Jedenfalls hat der VDWS eine Einladung für den wahrscheinlich am 11. Juli angesetzten Auftakt-Workshop erhalten. Andere Interessenvertreter aus unserer Szene gehen aber ebenfalls ziemlich sicher davon aus, dabei zu sein, sodass unsere Sportarten hoffentlich breites Gehör finden. Jedoch birgt der nun angestoßene Prozess wei-tere Probleme. Denn selbst wenn in den angesetzten Workshops Kompromisse ausgehandelt und Wassersportzonen flächendeckend erhalten werden, beinhaltet die langfristige Perspektive ein rechtliches Risiko, das nicht unterschätzt werden darf.

Des Pudels Kern: Die Null-Nutzungszonen

Auch der Südstrand auf Fehmarn wird von der Potenzialkulisee für den Nationalpark Ostsee vollständig eingeschlossen

Sobald der Nationalpark per Gesetz steht, müssen darin Gebiete festgesetzt werden, die sich „in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden…“ So will es §24 des Bundesnaturschutzgesetzes. In den Medien und der Politik wird in dem Zusammenhang von sogenannten Null-Nutzungs-Zonen gesprochen. Vereinfacht gesagt soll in diesen Zonen die Natur sich selbst überlassen werden. Dass darin dann noch gesurft werden darf, ist unwahrscheinlich. Diese Zonen sollen perspektivisch mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche betragen – und könnten langfristig noch anwachsen. Mit Blick auf die nackten Zahlen bei anderen deutschen Nationalparks ahnt man, welche Ausmaße das annehmen kann: Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer liegt die sogenannte Naturdynamikzone bei 91,5 Prozent, im Niedersächsischen Wattenmeer bei 68,5 Prozent der Gesamtfläche. Einige Kritiker des Nationalpark-Projekts befürchten langfristig sogar bis zu 100 Prozent Null-Nutzungs-Flächen im Falle des Ostsee-Nationalparks. Dazu kommt aus Sicht der Kritiker ein verwaltungsrechtliches Problem. Nach Einrichtung des Nationalparks Ostsee würde dieser von einer Nationalparkverwaltung verwaltet. Selbst wenn im ersten Abstimmungsprozess Kompromisslösungen auf Landesebene erzielt würden, die die Nutzung der Ostsee und ihrer Strände sowie damit auch den Wassersport künftig nur geringfügig einschränken, obliegt die spätere Ausweisung potenzieller zusätzlicher Null-Nutzungs-Zonen der Nationalparkverwaltung. Sie kann das per Verwaltungsakt erlassen. Wollte man dagegen vorgehen, ergibt sich eine Beweislastumkehr. Bedeutet: Nicht mehr der Nationalpark muss beweisen, dass ein Surf-Verbot gerechtfertigt ist, um einen bestimmten Zweck zu erreichen, sondern die Gegner eines solchen Verbots. Dagegen vorzugehen wäre dann nicht nur extrem aufwendig, weil dazu Gutachten erstellt und Prozesse geführt werden müssten, es wäre auch enorm teuer. Experten schätzen die Erfolgsaussichten bei einem solchen Verfahren als sehr gering ein. Apropos Beweislastumkehr: Wie mir ein mit dem Thema vertrauter Experte erklärte, erfolgt informell genau dies bereits jetzt. Denn dass der Nationalpark zum Schutz der Ostsee notwendig ist, sei zunächst einmal nur eine Behauptung, die kaum von Fakten oder gar Studien untermauert wurde, so die Einschätzung. Und nun müssten eben die Gegner beweisen, dass diese Behauptung falsch ist.

Selbst wenn, wie gerade an der Nordsee geschehen, Kite- und Wing-Zonen für die nächsten zehn Jahre in einem möglichen Nationalpark Ostsee festgelegt würden, ist nicht garantiert, was danach passiert. Dann liegt die Entscheidung bei anderen Stellen, wird von anderen Personen getroffen, die womöglich am ursprünglichen Abstimmungsverfahren gar nicht beteiligt waren. An der Nordsee hat sich gerade erst gezeigt, dass nicht die Länder, sondern der Bund mit der Novellierung der Bundeswasserstraßenverordnung das letzte Wort hatte. Und in dem Fall hat nun das Bundesverkehrsministerium unter FDP-Führung von oben durchregiert, was die Vorgängerregierung vor Ende der Legislaturperiode nicht fertig bekommen hat.

Ich persönlich möchte auch in 20 oder 30 Jahren noch surfen können – egal ob mit Kite oder Wing, in Nord- oder Ostsee. Natürlich ist mein individuelles Anliegen im Vergleich zu dem, was für an der Küste ansässige Unternehmen, Touristiker, Privatperso-nen oder Verbände auf dem Spiel steht, marginal. Es ist klar, dass sich der Zustand der Ostsee verbessern muss. Doch um das zu erreichen, sind auch andere Maßnahmen als Alternative zu einem Nationalpark unbedingt zu diskutieren.

Was tun?

Egal wie der nun laufende Diskurs und die Entscheidung am Ende ausfallen, aktuell ist mir daran gelegen, Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken. Die Zusammenhänge sind komplex und die hier getroffenen Erläuterungen bewusst auf das nach meinem derzeitigen Kenntnisstand Wesentliche reduziert. Der Prozess ist dynamisch und vermutlich werden sich bis zum Erscheinen dieser Zeilen schon wieder neue Entwicklungen aufgetan haben. Deshalb möchte ich alle, denen die Ostsee und der Wassersport am Herzen liegen, dazu aufrufen, sich mit dem Thema zu beschäftigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden und – wenn nötig – selbst aktiv zu werden. Die Zeit drängt, denn das MEKUN und der Minister wollen das Thema bereits 2024 zur Entscheidung bringen. Die Timeline bis dahin ist, wohlwollend formuliert, mehr als sportlich. Informationen und Presseveröffentlichungen gibt es mittlerweile reichlich, um sich ein gutes Bild der Lage zu machen.

Jochen Czwalina, Geschäftsführer von Core und Fehmarn-Local, befasst sich seit Herbst letzten Jahres intensiv mit der Thematik und hat mit www.nationalpark-ostsee.de eine empfehlenswerte Website erstellt, die umfassend informiert und als Quellensammlung sowie Pressespiegel fungiert. Außerdem hat der Kollege Sven Block von windsurfers.de einen lesenswerten Artikel mit wichtigen Infos und Quellen veröffentlicht, der den Sachverhalt sowie politische Hintergründe gut erklärt. Björn Brüggemann, Ostsee-Local und leidenschaftlicher Surfer, hat eine Petition gegen Surfverbote ins Leben gerufen, die bis zum Redaktionsschluss rund 25.000 Menschen unterzeichnet haben. Weil eine Petition allein nicht ausreicht, arbeiten Björn und seine Mitstreiter in einem breiten Netzwerk bereits an weiteren Maßnahmen. Aktuell wurden eine Website sowie Informations-Flyer erstellt, die es auch in einer digitalen Version zum Downloaden und Teilen gibt. Auch der VDWS (Statement zum Nachlesen) sowie Kite-Vereine wie etwa der Kitesurf Club Deutschland und viele mehr engagieren sich in der Sache. Und aus den Parteien kommen ebenfalls immer mehr Stimmen, kritische wie befürwortende, die den Nationalpark in den Fokus rücken. Jochen Czwalina bringt die Stimmung auf Fehmarn mir gegenüber so auf den Punkt: „Hier brodelt es richtig!“ Deshalb empfehle ich jedem, kräftig im Kessel zu rühren, sich reinzuhängen – bevor es überkocht und wir alle uns daran die Finger verbrennen. Ob man Flyer verteilt, andere Wassersportler am Strand anspricht, sich in Vereinen oder Netzwerken einbringt, seine Lokalpolitiker damit konfrontiert oder sich anderweitig für den Schutz der Ostsee engagiert – Empörung allein reicht nicht, selbst aktiv werden ist die Devise. Denn der Druck im Kessel steigt. 

Foilen auf der Orther Reede - wie lange wird das noch erlaubt sein?